AGBs
Es gelten grundsätzlich die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für Tiertransporte
(TierSchTrV-Bestimmungen der Verordnung (EG)Nr.1/2005) in Ihrer jeweils gültigen
Fassung, an welche sich das Unternehmen gebunden hält.
Die Haftung seitens des Unternehmens für Beschädigungen am Pferd/Tier oder durch
das Pferd/Tier ist ausgeschlossen, wenn sich das Pferd/Tier während des Verladevorganges oder Transportes in irgendeiner Weise aufführt oder bereits vor dem Transport erkrankt ist, welche die Transportsicherheit des Pferdes/Tieres wesentlich beeinträchtigt (z.B. bei Notfalltransporten).
Jede Be- und Entladung ist vom Auftraggeber oder einem von ihm Beauftragten
durchzuführen und geschieht in Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftraggeber
stellt sicher, dass die von ihm bestimmte Person vor Ort ist und das Be- bzw. Entladen
übernimmt. Sollten diese Vorgänge durch das Unternehmen übernommen werden,
haftet ausschließlich der Auftraggeber. Das Unternehmen haftet nur bei grob
fahrlässiger Handhabung des Vorganges.
Jedes zu transportierendem Pferd/Tier muss eine Haftpflichtversicherung vorweisen.
Für vom Pferd/Tier verursachte Schäden am Transportmittel, an Hilfsmitteln, an
Betriebsmitteln oder dem Fahrer haftet der Auftraggeber im vollen Umfang.
Das Transportunternehmen haftet nur dann für Schäden, die während des
Be- und Entladevorgangs oder während des Transportes am Pferd/Tier entstehen, wenn
dem Unternehmen oder dem Fahrer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.
Es wird keine Haftung an den mit dem Transport in Verbindung stehenden oder reisenden Personen, dies gilt auch für Schäden an mitzuführenden Sätteln oder Equipment.
Auf Grund gesetzlicher Vorschriften muss der Equidenpass bei jedem Transport des Pferdes/Tieres, auch bei Transporten zur Klinik, Turnieren und sonstigen Transporten, denen kein Notfall zu Grunde liegt, mitgeführt werden. Sollten Dokumente fehlen und dies bei Kontrollen zu Strafen führen, sind diese vom Auftraggeber zu entrichten.
Bei einem Transport kann es zu Verzögerungen und Verspätungen kommen.
Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für daraus resultierenden Mehrkosten oder Schäden. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich vollständig nach Beendigung des Transports, beim Fahrer in bar. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Je nach Vereinbarung ist eine Zahlung auf Rechnung mit sofortiger Überweisung möglich.
Wird der Auftrag erteilt, erklärt sich der Auftraggeber mit den AGB' s einverstanden.